Der Gedanke, den Ruhestand unter südlicher Sonne zu verbringen oder in die Heimat zurückzukehren, zieht immer mehr deutsche Rentnerinnen und Rentner ins Ausland. Diese Entwicklung ist nicht nur ein individueller Trend, sondern spiegelt sich auch deutlich in den Zahlen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) wider. Jährlich werden rund 1,8 Millionen Renten an Menschen überwiesen, die im Ausland leben. Dies ist ein bemerkenswerter Anstieg von rund 23 Prozent im Vergleich zu vor 20 Jahren, als es noch etwa 1,4 Millionen waren.
Der wachsende Trend: Mehr Renten ins Ausland
Die Renten in Deutschland kennen seit Langem nur einen Weg: nach oben. Seit 2014 stiegen sie um rund 37 Prozent. Parallel dazu hat sich die Zahl der ins Ausland gezahlten Renten stark erhöht. Insgesamt fließen 6,5 Prozent aller Rentenzahlungen ins Ausland.
Ein Hauptgrund für diesen Anstieg sind die sogenannten Gastarbeiter der 1960er- und 70er-Jahre. Viele von ihnen, die einst aus Ländern wie der Türkei, Italien, Spanien, Griechenland und dem ehemaligen Jugoslawien nach Deutschland kamen und in die Rentenkasse einzahlten, sind inzwischen in ihre Heimatländer zurückgekehrt und lassen sich ihre Rente dorthin überweisen.
Der Großteil dieser Auslandszahlungen – 1,23 Millionen Renten – fließt in Länder der Europäischen Union. Spitzenreiter bei den Renten an ausländische Staatsbürger ist dabei Italien, gefolgt von Spanien und Österreich. Auch für deutsche Auswanderer sind bestimmte Länder besonders beliebt: 14 Prozent der Auslandsrenten gehen an sie, wobei Österreich, die Schweiz und Spanien (insbesondere Mallorca) die Top-Ziele sind.
Das Fundament: Europarecht und Sozialversicherungsabkommen
Der Vorsitzende des Vorstands der Deutschen Rentenversicherung Bund, Hans-Werner Veen, betont: „Das Europarecht und die mit vielen Staaten abgeschlossenen Sozialversicherungsabkommen stellen sicher, dass den Menschen keine Nachteile bei der Rente entstehen, wenn sie im Ausland leben und arbeiten“.
Das Europäische Gemeinschaftsrecht gilt in 27 EU-Mitgliedstaaten, im Europäischen Wirtschaftsraum (Island, Liechtenstein, Norwegen) und in der Schweiz. Dies erleichtert den Rentenbezug innerhalb dieser Regionen erheblich. Beispielsweise profitieren Rentner in Italien von Gastfreundschaft, gutem Wetter und der Gewissheit, dass ein Sozialversicherungsabkommen die Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ermöglicht. Griechenland zieht Rentner mit rund 300 Sonnentagen und niedrigeren Lebenshaltungskosten an und gilt sogar als „Steuerparadies für Rentner“, da Renten bei längerem Aufenthalt oft nur mit sieben Prozent versteuert werden müssen.
Darüber hinaus hat Deutschland mit zahlreichen weiteren Staaten zweiseitige Sozialversicherungsabkommen geschlossen, darunter die Türkei, die USA, Kanada, Australien und viele mehr. Diese Abkommen sind entscheidend, da sie die Berücksichtigung von Versicherungszeiten in beiden Ländern regeln und Nachteile verhindern, die ohne solche Vereinbarungen entstehen könnten.
Vorteile für Rentner im Ausland

Die Attraktivität des Ruhestands im Ausland liegt in einer einzigartigen Kombination von Faktoren begründet:
- Sicherung der Rentenansprüche: Dank Europarecht und bilateraler Abkommen bleiben einmal erworbene Rentenansprüche weitgehend erhalten, auch wenn der Wohnsitz verlegt wird.
- Niedrigere Lebenshaltungskosten: In vielen beliebten Ländern reichen deutsche Renten deutlich weiter. In der Türkei beispielsweise liegen die Lebenshaltungskosten schätzungsweise 40 bis 60 Prozent unter dem deutschen Niveau. Ein Abendessen mit Vorspeise und Wein kann in Griechenland für 15 bis 20 Euro genossen werden.
- Angenehmes Klima: Länder wie die Türkei und Griechenland bieten über 300 Sonnentage im Jahr und milde Winter, was Heizkosten überflüssig machen kann.
- Hervorragende Gesundheitsversorgung: Insbesondere private Krankenhäuser in beliebten Regionen wie der Türkei entsprechen westeuropäischen Standards und verfügen oft über deutsch- oder englischsprachiges Personal. Private Krankenversicherungen können zudem günstiger sein als in Deutschland.
- Kulturelle Vielfalt: Die Möglichkeit, in einem Land mit jahrtausendealter Geschichte und reicher Kultur zu leben, bereichert den Alltag.
Wie die Rente ins Ausland gelangt und worauf zu achten ist
Deutsche Renten werden monatlich überwiesen, entweder auf ein Konto bei einem Geldinstitut in Deutschland oder im Aufenthaltsstaat. Bei Überweisungen ins Ausland können Bankspesen oder Wechselkursschwankungen anfallen, die nicht erstattet werden.
Ein wichtiger Aspekt ist der jährliche Lebensnachweis: Die Deutsche Rentenversicherung prüft einmal jährlich, ob Rentenempfänger im Ausland noch leben und ob die Rente weitergezahlt werden kann. Hierfür erhalten Sie vom Renten Service der Deutschen Post AG eine sogenannte Lebensbescheinigung. Dieses Formular muss umgehend ausgefüllt, unterschrieben und von einer amtlichen ausländischen Stelle bestätigt zurückgesendet werden. Geht die Lebensbescheinigung nicht fristgerecht ein, wird die Rente nach einer Erinnerung automatisch eingestellt.
Rentner sind zudem verpflichtet, Änderungen in ihren persönlichen Verhältnissen, die für die Rentenzahlung bedeutsam sind, sofort dem zuständigen deutschen Rentenversicherungsträger zu melden. Dazu gehören Umzüge, erneute Heirat (als Witwe/Witwer), Änderungen des Geburtsdatums oder der Staatsangehörigkeit sowie die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Eine unterlassene Mitteilung kann zur Rückzahlung zu viel erhaltener Renten führen.
Fazit: Gut geplant ist halb gewonnen
Die zunehmende Zahl deutscher Rentenzahlungen ins Ausland ist ein klares Zeichen für den Wunsch vieler, ihren Lebensabend jenseits der deutschen Grenzen zu verbringen. Die bestehenden Sozialversicherungsabkommen und das Europarecht bieten hierfür eine solide Grundlage, indem sie Rentenansprüche sichern und Nachteile weitgehend ausschließen.
Für einen reibungslosen Übergang ist jedoch eine gründliche Planung unerlässlich. Dazu gehört, sich frühzeitig über die spezifischen Regelungen des Ziellandes zu informieren, die notwendigen Meldepflichten gegenüber der Deutschen Rentenversicherung zu beachten und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. So steht dem Traum vom wohlverdienten Ruhestand im Ausland nichts im Wege.