Im Jahr 2025 wird der Rentenfreibetrag, der für die Besteuerung von Renten und anderen Einkünften relevant ist, erneut angepasst. Für die vielen Rentner in Deutschland ist das eine wichtige Information, denn es bestimmt, wann und in welcher Höhe ihre Rente steuerfrei bleibt. In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige über den Rentenfreibetrag für Neurentner 2025, wann deine Rente steuerfrei bleibt und welche Faktoren du beachten solltest.
Was ist der Rentenfreibetrag?
Der Rentenfreibetrag ist der Teil Ihrer gesetzlichen Rente, der dauerhaft steuerfrei bleibt. Dieser Freibetrag wird individuell für jede Rentnerin und jeden Rentner berechnet und hängt maßgeblich vom Jahr des Rentenbeginns sowie der Bruttorente im ersten vollen Rentenjahr ab.
Seit 2005 werden Renten in Deutschland schrittweise besteuert, ein Prozess, der als „nachgelagerte Besteuerung“ bekannt ist. Der Besteuerungsanteil der Rente ist dabei im Laufe der Jahre gestiegen, während der Rentenfreibetrag entsprechend gesunken ist. Seit 2023 steigt der Besteuerungsanteil nur noch um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr (zuvor 1-2 Prozentpunkte), und der Rentenfreibetrag sinkt dementsprechend. Dies führt dazu, dass ab dem Jahr 2058 voraussichtlich kein Rentenfreibetrag mehr existiert.
Der Rentenfreibetrag 2025 für Neurentner
Für alle, die im Jahr 2025 erstmalig eine Rente beziehen, liegt der Besteuerungsanteil der Rente bei 83,5 Prozent. Das bedeutet, dass 83,5 Prozent Ihrer Rente versteuert werden müssen, während 16,5 Prozent steuerfrei bleiben. Dieser Prozentsatz des Rentenfreibetrags ist für Ihren Jahrgang festgelegt.
Der Rentenfreibetrag selbst wird als absoluter Eurobetrag festgeschrieben und gilt in dieser Höhe für die gesamte Laufzeit Ihrer Rente, bei Altersrenten also lebenslang. Er wird jedoch erst ab dem Jahr festgelegt, das auf das Jahr des ersten Rentenbezugs folgt, da in der Regel erst im zweiten Jahr die Rente ganzjährig bezogen wird.

Rechenbeispiel: So viel Rente bleibt steuerfrei!
Um Ihnen ein besseres Bild zu geben, hier ein konkretes Beispiel für einen Neurentner im Jahr 2025:
Angenommen, Ihre jährliche Bruttorente beträgt 18.000 Euro.
- Berechnung des steuerfreien Anteils (Rentenfreibetrag):
- 18.000 € (Jahresbruttorente) x 16,5 % = 2.970 €
Dieser Betrag von 2.970 Euro ist der individuelle und dauerhaft steuerfreie Anteil Ihrer Rente. Der verbleibende Betrag (18.000 € – 2.970 € = 15.030 €) ist der sogenannte steuerpflichtige Teil.
Grundfreibetrag und Steuerpflicht: Die zweite wichtige Grenze
Neben dem Rentenfreibetrag ist der Grundfreibetrag eine weitere wichtige steuerliche Grenze. Der Grundfreibetrag ist der Betrag Ihres zu versteuernden Einkommens, bis zu dem Sie keine Einkommensteuer zahlen müssen.
Für das Jahr 2025 liegt der Grundfreibetrag bei:
- 12.096 Euro für Alleinstehende
- 24.192 Euro für verheiratete Paare mit Zusammenveranlagung
Ihre Rente wird erst dann steuerpflichtig (im Sinne einer Steuerzahlung), wenn Ihr gesamtes zu versteuerndes Einkommen (bestehend aus dem steuerpflichtigen Teil Ihrer Rente und eventuellen weiteren Einkünften, abzüglich Ihrer absetzbaren Ausgaben) den Grundfreibetrag überschreitet.
Wichtig: Selbst wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt, bedeutet das nicht automatisch, dass Sie auch tatsächlich Steuern zahlen müssen. Es löst lediglich die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung aus.
Weitere steuerliche Aspekte und Abzugsmöglichkeiten für Rentner
Als Rentnerin oder Rentner können Sie verschiedene Kosten steuerlich geltend machen, um Ihr zu versteuerndes Einkommen zu reduzieren:
- Werbungskostenpauschale: Rentner können pauschal 102 € als Werbungskosten geltend machen. Wenn Sie keine höheren tatsächlichen Kosten nachweisen, wird dieser Betrag automatisch abgezogen.
- Sonderausgaben: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind in jedem Fall als Sonderausgaben absetzbar. Auch Beiträge zu bestimmten Altersvorsorgeprodukten können hierunter fallen.
- Weitere absetzbare Ausgaben: Krankheitskosten, Spenden, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerrechnungen können Ihr zu versteuerndes Einkommen ebenfalls mindern.
- Private Rentenversicherungen: Einnahmen aus einer privaten Rentenversicherung werden in der Regel nur mit einem geringen Ertragsanteil steuerpflichtig.
- Individueller Grundrentenzuschlag: Dieser Zuschlag für langjährig Versicherte mit geringem Verdienst ist steuerfrei.
Eine jährliche Steuererklärung ist ratsam, auch wenn Sie denken, dass Sie nicht steuerpflichtig sind. So können Sie eventuell zu viel gezahlte Steuern zurückerhalten oder sicherstellen, dass alle Abzugsmöglichkeiten genutzt werden.
Fazit: Gut informiert in den Ruhestand 2025
Der Rentenfreibetrag für Neurentner im Jahr 2025 und der allgemeine Grundfreibetrag spielen eine zentrale Rolle bei der Bestimmung Ihrer Steuerpflicht. Wenn Ihre gesamten Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen, bleibt Ihre Rente steuerfrei. Es ist jedoch unerlässlich, alle Einkünfte und Abzugsmöglichkeiten im Blick zu behalten und gegebenenfalls eine Steuererklärung abzugeben, um von möglichen Rückerstattungen zu profitieren und Ihre Steuerlast zu optimieren. Bei Unsicherheiten kann die Konsultation eines Steuerexperten oder die Nutzung spezialisierter Online-Tools hilfreich sein.