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Grundfreibetrag & Rentenfreibetrag zusammen: Wie viel Rente bleibt am Ende steuerfrei?

Grundfreibetrag & Rentenfreibetrag zusammen: Wie viel Rente bleibt am Ende steuerfrei?

Der Übergang in den Ruhestand bringt nicht nur neue Freiheiten, sondern auch neue Fragen mit sich – insbesondere im Hinblick auf die Besteuerung der Rente. Für viele Rentnerinnen und Rentner ist es entscheidend zu wissen, wann ihre Rente steuerfrei bleibt und wie viel sie letztendlich versteuern müssen. Hierbei spielen der Grundfreibetrag und der Rentenfreibetrag eine zentrale Rolle.

Der Grundfreibetrag 2025: Deine Freigrenze für das Einkommen

Der Grundfreibetrag ist ein Betrag, bis zu dessen Höhe Dein Einkommen steuerfrei bleibt. Er gilt für alle Steuerpflichtigen in Deutschland und wird jährlich angepasst. Wenn Deine gesamten Einkünfte unterhalb dieses Betrages liegen, musst Du keine Einkommensteuer zahlen und bist in der Regel auch nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Für das Jahr 2025 beträgt der Grundfreibetrag:

  • 12.096 Euro für Alleinstehende
  • 24.192 Euro für verheiratete Paare, die zusammen veranlagt werden

Dieser Betrag ist die absolute Untergrenze, bis zu der der Staat keine Steuern auf Dein Einkommen erhebt.

Der Rentenfreibetrag 2025: So viel Rente bleibt grundsätzlich steuerfrei

Der Rentenfreibetrag ist der spezifische Teil Deiner gesetzlichen Rente, der auf Dauer steuerfrei bleibt. Seine Höhe wird individuell für Dich festgelegt und hängt von zwei Faktoren ab: dem Jahr Deines Rentenbeginns und der Bruttorente, die Du im ersten vollen Rentenbezugsjahr erhältst.

Seit der Einführung der nachgelagerten Besteuerung im Jahr 2005 steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente schrittweise an, während der Rentenfreibetrag entsprechend sinkt. Für Neurentner des Jahres 2025 gilt:

  • Dein Besteuerungsanteil beträgt 83,5 Prozent.
  • Das bedeutet, Dein Rentenfreibetrag liegt bei 16,5 Prozent.

Dieser prozentuale Anteil wird dann in einen festen Eurobetrag umgerechnet, der für den Rest Deines Lebens unverändert steuerfrei bleibt – auch bei späteren Rentenerhöhungen. Rentenerhöhungen selbst müssen hingegen in voller Höhe versteuert werden, da sie nicht in den Rentenfreibetrag einfließen.

Rechenbeispiel für Neurentner 2025:

Angenommen, Deine Jahresbruttorente im ersten vollen Rentenjahr (z.B. 2026, wenn Du 2025 in Rente gegangen bist) beträgt 18.000 Euro.

  • Dein Rentenfreibetrag beträgt 16,5 % von 18.000 €:
    • 18.000 € * 0,165 = 2.970 €

Dieser Betrag von 2.970 Euro ist der absolute Eurobetrag, der für Dich lebenslang von Deiner Jahresbruttorente steuerfrei bleibt. Der verbleibende Teil (18.000 € – 2.970 € = 15.030 €) ist der steuerpflichtige Rentenanteil.

Wie Grundfreibetrag und Rentenfreibetrag zusammenwirken: Die effektive Steuerfreiheit

Es ist wichtig zu verstehen, dass der Rentenfreibetrag und der Grundfreibetrag unterschiedlich wirken, aber beide dazu beitragen, Deine Rente steuerfrei zu stellen.

  1. Zuerst wird der steuerpflichtige Anteil Deiner Rente ermittelt (Bruttorente abzüglich des festen Rentenfreibetrags).
  2. Dieser steuerpflichtige Rentenanteil wird dann mit anderen Einkünften (z.B. aus Vermietung, Kapitalerträgen, Minijobs) addiert.
  3. Von diesem Gesamtbetrag werden weitere abzugsfähige Ausgaben (z.B. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen) abgezogen.
  4. Das Ergebnis ist Dein zu versteuerndes Einkommen. Dieses Einkommen wird dann mit dem Grundfreibetrag verglichen. Liegt es unterhalb des Grundfreibetrags, zahlst Du keine Einkommensteuer.

Viele Rentnerinnen und Rentner müssen daher, trotz einer Rente, die rechnerisch den Grundfreibetrag übersteigt, am Ende keine Steuern zahlen, weil der Rentenfreibetrag und andere Abzugsmöglichkeiten ihr zu versteuerndes Einkommen unter die Freigrenze drücken.

Weitere Abzugsmöglichkeiten: Steuern sparen als Rentner

Um Deine Steuerlast zu senken und Deine Rente möglichst steuerfrei zu halten, solltest Du alle Dir zustehenden Abzugsmöglichkeiten nutzen:

  • Werbungskostenpauschale: Rentner können pauschal 102 Euro geltend machen, auch wenn keine höheren Kosten nachweisbar sind.
  • Sonderausgaben: Dazu gehören Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Spenden und die private Haftpflichtversicherung. Auch Beiträge zu Altersvorsorgeprodukten wie der Rürup-Rente sind relevant.
  • Außergewöhnliche Belastungen: Kosten für Krankheiten, Pflegeheime oder der Behinderten-Pauschbetrag können hier geltend gemacht werden.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen & Handwerkerkosten: Ausgaben für Putzkräfte, Schornsteinfeger oder Handwerker können steuermindernd wirken.
  • Altersentlastungsbetrag: Wenn Du über 64 Jahre alt bist und neben der Rente weitere Einkünfte (z.B. aus Vermietung oder Kapitalerträgen) hast, steht Dir eventuell dieser Freibetrag zu.

Wann musst du eine Steuererklärung abgeben?

Du bist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, sobald Dein zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Das Finanzamt fordert Dich in der Regel nicht automatisch dazu auf; Du bist selbst verantwortlich. Es ist daher ratsam, Deine Einkünfte und Ausgaben stets im Blick zu behalten.

Fazit: Gut informiert in den steuerfreien Ruhestand

Das Zusammenspiel von Grundfreibetrag und Rentenfreibetrag ist für die Besteuerung Deiner Rente entscheidend. Als Neurentner 2025 bleiben 16,5 Prozent Deiner Rente steuerfrei, und darüber hinaus schützt der Grundfreibetrag einen weiteren Teil Deiner Einkünfte vor der Besteuerung. Mit einer klugen Nutzung der vielfältigen Abzugsmöglichkeiten kannst Du Deine Steuerlast oft erheblich senken oder sogar ganz vermeiden. Im Zweifel ist es immer ratsam, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um das optimale Steuerergebnis für Deinen Ruhestand zu erzielen.

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