Der Traum von einer Karriere oder einem längeren Aufenthalt außerhalb Deutschlands ist weit verbreitet. Doch viele stellen sich die Frage: Was passiert mit meiner deutschen Rente, wenn ich im Ausland arbeite? Insbesondere, wenn der neue Lebensmittelpunkt in einem sogenannten “vertragslosen Ausland” liegt, also in einem Staat, mit dem Deutschland weder ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat noch das Europarecht gilt. In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie, wie Sie Ihre deutschen Rentenansprüche sichern können und worauf Sie bei der Arbeit im Ausland achten müssen.
Grundlagen der deutschen Rentenversicherung im Ausland
Die deutsche Rentenversicherung basiert auf dem sogenannten Territorialitätsprinzip. Das bedeutet in der Regel: Sie sind in Deutschland rentenversichert, wenn Sie hier arbeiten. Wer jedoch im Ausland tätig ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin in der deutschen Rentenversicherung versichert bleiben oder freiwillige Beiträge leisten.
Was ist das vertragslose Ausland?
Als “vertragsloses Ausland” werden Staaten bezeichnet, in denen weder das Europäische Gemeinschaftsrecht (wie in den EU-Mitgliedstaaten, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz) noch ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland gilt. Eine Liste der Länder, mit denen Deutschland Abkommen hat, finden Sie auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung.
Wichtiger Hinweis: Zeiten, in denen Sie im vertragslosen Ausland gelebt oder gearbeitet haben, werden in der deutschen Rentenversicherung grundsätzlich nicht berücksichtigt. Anders verhält es sich mit Zeiten in Ländern, in denen das Europäische Gemeinschaftsrecht gilt oder mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat – diese können bei der Prüfung Ihres Rentenanspruchs durchaus angerechnet werden.

Wie du deine deutschen Rentenansprüche schützt
Auch bei einer Beschäftigung im vertragslosen Ausland gibt es Möglichkeiten, Ihre Rentenansprüche in Deutschland zu erhalten oder aufzubauen:
1. Die Entsendung
Sie bleiben in Deutschland rentenversichert, wenn Sie von Ihrem deutschen Arbeitgeber vorübergehend in ein vertragsloses Ausland entsandt werden und weiterhin von ihm bezahlt werden.
Voraussetzungen für eine Entsendung:
- Es muss ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis in Deutschland vorliegen.
- Der Auslandsaufenthalt muss im Voraus zeitlich begrenzt sein. Es gibt hier keine feste Zeitgrenze (z.B. 24 Monate), die Begrenzung muss aber aufgrund der Eigenart der Beschäftigung oder vertraglich bestehen.
- Entsendung ist auch möglich, wenn Sie eigens für eine Auslandsarbeit in Deutschland eingestellt wurden oder vorab nicht gearbeitet, aber in Deutschland gelebt haben. Wichtig ist die Absicht der Rückkehr nach Deutschland nach dem Auslandsaufenthalt.
Beispiel: Tom G. arbeitet bei einem Bauunternehmen in Hannover und wird für voraussichtlich elf Monate für ein Projekt in Neuseeland (vertragsloses Ausland) eingesetzt. Er bleibt während dieser Zeit weiterhin in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.
Achtung: Wenn Sie direkt aus dem Ausland eine Beschäftigung bei einem Arbeitgeber in Deutschland aufnehmen, ohne vorher in Deutschland gearbeitet zu haben, gelten Sie nicht als entsandt.
2. Versicherungspflicht auf Antrag
Sind Sie nicht im Rahmen einer Entsendung versicherungspflichtig, können Sie sich unter bestimmten Umständen auf Antrag pflichtversichern. Dies gilt für Deutsche oder Staatsangehörige eines Landes, in dem das Europäische Gemeinschaftsrecht gilt.
Voraussetzungen:
- Sie müssen für eine begrenzte Zeit im Ausland beschäftigt sein, unabhängig davon, ob Ihr Arbeitgeber deutsch oder ausländisch ist.
- Die Beschäftigung kann auch einen Zeitraum von zehn Jahren umfassen, solange ein begrenzter Zeitraum bestimmbar ist. Unbefristete Beschäftigungen sind ausgeschlossen.
- Der Antrag muss von Ihrem deutschen Arbeitgeber bei Ihrem Rentenversicherungsträger gestellt werden.
3. Freiwillige Versicherung
Eine weitere Möglichkeit, Ihre deutschen Rentenansprüche zu sichern oder Lücken zu schließen, ist die freiwillige Versicherung.
Wer kann sich freiwillig versichern?
- Als deutscher Staatsbürger können Sie sich unabhängig von Ihrem Wohnsitz immer freiwillig in Deutschland versichern.
- Ausländer, die in einem vertragslosen Ausland leben, haben diesbezüglich in aller Regel keine Möglichkeit, sich freiwillig in Deutschland zu versichern. Sie können dies nur, wenn sie in Deutschland leben.
Vorteile der freiwilligen Beiträge:
- Sie können die Wartezeit für eine deutsche Rente erfüllen.
- Sie können Ihren Versicherungsschutz für Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung aufrechterhalten.
- Die Höhe und Anzahl der Beiträge bestimmen Sie selbst.
Rentenarten und deren Besonderheiten im vertragslosen Ausland
Die Deutsche Rentenversicherung zahlt Altersrenten, Renten wegen Erwerbsminderung und Renten an Hinterbliebene.
- Renten wegen Erwerbsminderung: Die Voraussetzungen hierfür sind streng, insbesondere die Notwendigkeit von Pflichtbeiträgen in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung. Ein längerer Aufenthalt im vertragslosen Ausland kann dazu führen, dass dieser Punkt nicht erfüllt werden kann.
- Altersrenten: Dazu gehören die Regelaltersrente und vorgezogene Altersrenten. Die Regelaltersgrenze wird schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben.
- Hinzuverdienst: Wenn Sie eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze oder eine Erwerbsminderungsrente beziehen, kann ein Verdienst aus einer Beschäftigung im Ausland angerechnet werden und die Rente mindern oder sogar ganz entfallen lassen. Bei Regelaltersrenten können Sie seit dem 1. Januar 2023 unbegrenzt hinzuverdienen.
Rentenbezug und Auszahlung im vertragslosen Ausland
Ihre deutsche Rente kann auch ins vertragslose Ausland gezahlt werden. Dies gilt für Rentenanteile aus Pflichtbeiträgen, Kindererziehungszeiten, freiwilligen Beiträgen und beitragsfreien Zeiten (wie Anrechnungs- und Zurechnungszeiten). Bestimmte Rentenanteile, wie beispielsweise aus dem Fremdrentengesetz oder für Vertriebene, können jedoch unter Umständen nicht ins vertragslose Ausland gezahlt werden.
Wichtige Schritte bei Umzug ins Ausland:
- Teilen Sie der Deutschen Rentenversicherung Ihren Umzug drei bis vier Monate vorher mit.
- Sie erhalten vom Renten Service der Deutschen Post AG eine jährliche Lebensbescheinigung, die ausgefüllt und von einer amtlichen ausländischen Stelle bestätigt zurückgesendet werden muss. Geht diese nicht fristgerecht ein, kann die Rente eingestellt werden.
Kranken- und Pflegeversicherung bei Wohnsitz im vertragslosen Ausland
Wenn Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft im vertragslosen Ausland haben, endet in der Regel Ihre Pflichtversicherung in der deutschen Kranken- und Pflegeversicherung. Eine freiwillige Versicherung in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dann ebenfalls nicht mehr möglich. Ihnen wird auch kein Zuschuss zu Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung im Ausland gezahlt. Es ist daher unerlässlich, sich rechtzeitig um einen entsprechenden Versicherungsschutz in Ihrem neuen Aufenthaltsland zu kümmern.
Beitragsrückerstattung
Unter bestimmten Bedingungen können Sie sich Ihre deutschen Beiträge erstatten lassen, wenn Sie nur für eine begrenzte Zeit in Deutschland gearbeitet haben. Dies ist möglich, wenn Sie seit mindestens 24 Kalendermonaten nicht mehr versicherungspflichtig sind und sich nicht freiwillig versichern dürfen. Beachten Sie jedoch: Durch eine Beitragserstattung wird Ihr Versicherungsverhältnis zur deutschen Rentenversicherung vollständig aufgelöst, und Sie verlieren alle Ansprüche aus den bis dahin zurückgelegten Zeiten. Lassen Sie sich vor einem solchen Schritt umfassend beraten.
Deine Ansprechpartner
Die Deutsche Rentenversicherung bietet auch Internationale Beratungstage an und hilft Ihnen bei der Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Träger.
Fazit: Das Arbeiten und Leben im vertragslosen Ausland erfordert eine sorgfältige Planung bezüglich Ihrer deutschen Rentenansprüche. Informieren Sie sich frühzeitig über die Möglichkeiten der Entsendung, der Versicherungspflicht auf Antrag oder der freiwilligen Versicherung, um Ihre Altersvorsorge optimal zu gestalten. Eine rechtzeitige und umfassende Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung ist dabei unerlässlich.