Wer träumt nicht vom Leben in der Sonne im wohlverdienten Ruhestand? Für viele ist die Türkei zu einem bevorzugten Ziel geworden. Wenn Sie Ihre deutsche Rente in der Türkei beziehen, gibt es gute Nachrichten bezüglich der jährlichen “Lebensbescheinigung” (Nachweis, dass Sie noch leben). Dank des digitalen Fortschritts und internationaler Abkommen wurde der Prozess erheblich vereinfacht.
Bisher war die jährliche Vorlage einer “Lebensbescheinigung” eine feste Anforderung für deutsche Rentenempfänger im Ausland. Dies stellte sicher, dass die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Zahlungen an lebende Personen leistet. Die gute Nachricht ist, dass ab 2024 der jährliche Lebensnachweis weltweit wahlweise digital oder physisch per Formblatt erbracht werden kann; die digitale Nutzung wird ausdrücklich empfohlen.
Allgemeine Hinweise zum deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommen
Die Beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei im Bereich der Sozialen Sicherheit sind seit über 50 Jahren durch das Abkommen von 1964, in der Fassung des Zusatzabkommens von 1984, geregelt. Dieses Abkommen stellt sicher, dass in beiden Ländern zurückgelegte Versicherungszeiten bei der Prüfung von Rentenansprüchen berücksichtigt werden können. Es umfasst hauptsächlich deutsche Rechtsvorschriften zur Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung sowie türkische Rechtsvorschriften zu Kranken-, Mutterschafts-, Arbeitsunfall- und Berufskrankheitenversicherungen sowie Invaliditäts-, Alters- und Hinterbliebenenversicherungen.
Das Abkommen gilt für deutsche und türkische Staatsangehörige, Flüchtlinge und Staatenlose sowie unter bestimmten Voraussetzungen für Staatsangehörige des EWR und der Schweiz. Dies bedeutet, dass türkische Staatsangehörige und deren Hinterbliebene den deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt sind, wenn sie sich in Deutschland aufhalten und deutsche Rechtsvorschriften angewendet werden – und umgekehrt.
Beantragung einer Rente
Eine Rente aus der deutschen Rentenversicherung erhalten Sie nur auf Antrag. Der Antrag ist grundsätzlich bei der zuständigen Stelle des Landes zu stellen, in dem Sie wohnen. Wenn Sie in der Türkei wohnen, wird Ihr Antrag von den Zweigstellen des türkischen Versicherungsträgers (Sosyal Güvenlik Kurumu, SGK) in Ihrem Wohnort entgegengenommen.
Ihr in Deutschland gestellter Antrag gilt auch als Antrag auf eine entsprechende Leistung in der Türkei, wenn Sie in beiden Ländern Versicherungszeiten haben – und umgekehrt. Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern, die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See fungieren als Verbindungsstellen zur Türkei.
Bezieher deutscher Renten: Der vereinfachte Lebensnachweis
Wenn Sie Anspruch auf eine deutsche Rentenzahlung haben, werden Sie einmal im Jahr aufgefordert, einen Lebensnachweis zu erbringen. Dieser erfolgt regelmäßig zusammen mit der Anpassungsmitteilung Ihrer Rentenhöhe.

Die wesentliche Erleichterung ab 2024: Der jährliche Lebensnachweis kann ab dem Jahr 2024 weltweit wahlweise digital oder physisch per Formblatt erbracht werden. Es wird ausdrücklich die Nutzung des digitalen Verfahrens (DLN) empfohlen, da es sicher, kostenfrei und bequem von zuhause aus erledigt werden kann, unabhängig von Feiertagen und Öffnungszeiten. Sie können den Nachweis über Ihr Smartphone oder Tablet per QR-Code erbringen. Das Schreiben “Digitaler Lebensnachweis” inklusive QR-Code wird Ihnen zusammen mit der Anpassungsmitteilung und der papiergebundenen Lebensbescheinigung zugesandt.
Sollten Sie die Lebensbescheinigung physisch bestätigen lassen wollen, können Sie dies auch bei lokalen Behörden (z.B. Polizei, Stadtverwaltungen, Rentenversicherungsträger, Krankenkassen, Geldinstitute, Rotes Kreuz, Pfarrämter) an Ihrem Wohnort tun und müssen nicht unbedingt eine deutsche Auslandsvertretung aufsuchen. Die Ausstellung einer Lebensbescheinigung für gesetzliche Renten- und Pensionszwecke ist gebührenfrei.
Wichtiger Hinweis: Wenn die Lebensbescheinigung nicht innerhalb der angegebenen Frist bei der Deutschen Post AG (Renten Service) eingeht, kann die Zahlung vorläufig eingestellt werden. Es ist daher entscheidend, den Nachweis rechtzeitig zu erbringen, auch wenn dies nun einfacher ist.
Besteuerung von Renten
Der zu versteuernde Anteil Ihrer deutschen Rente hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Dieser Wert bleibt über Ihren gesamten Ruhestand gleich. Bleibt Ihr Einkommen unter dem Grundfreibetrag, müssen Sie auf Ihre Rente keine Steuern zahlen.
Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner
Grundsätzlich sind bei Bezug einer deutschen Rente in der Türkei die Krankenversicherungsvorschriften Ihres Wohnsitzlandes anzuwenden, wenn Sie sowohl deutsche als auch türkische Renten beziehen oder beantragt haben. Wenn Sie nur eine deutsche Rente erhalten und in der Türkei wohnen, bleiben die deutschen Krankenversicherungsvorschriften für Sie anwendbar, und Ihre Krankenkasse in der Türkei zuständig bleibt die, bei der Sie zuletzt Mitglied waren. Die Rentenversicherung beteiligt sich am Beitrag zur Krankenversicherung.
Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen Rentner im Gegensatz zur Krankenversicherung komplett allein. Allerdings sind die Regelungen der Pflegeversicherung grundsätzlich nicht mehr anzuwenden, wenn Sie in die Türkei oder einen Drittstaat ziehen, da das deutsch-türkische Abkommen die Pflegeversicherung nicht erfasst. In diesem Fall müssen Sie auch keinen Beitrag zur Pflegeversicherung zahlen.
Weitere wichtige Informationen für Ihren Ruhestand in der Türkei
- Rentenhöhe und Versicherungszeiten: Das deutsch-türkische Abkommen sorgt dafür, dass deutsche und türkische Versicherungszeiten zusammengerechnet werden, wenn die Wartezeiten und sonstigen Anspruchsvoraussetzungen für die einzelnen Rentenarten geprüft werden. Ihre deutsche Rente wird jedoch nur aus den deutschen Versicherungszeiten und nach deutschen Rechtsvorschriften berechnet; türkische Beiträge beeinflussen die Höhe der deutschen Rente nicht. Gleiches gilt umgekehrt für die türkische Rente.
- Hinzuverdienst: Seit dem 1. Januar 2023 gibt es bei Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Sie können zu Ihrer Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen, unabhängig davon, ob das Einkommen in Deutschland, der Türkei oder einem anderen Land erzielt wird.
- Freiwillige Beiträge: Sie können freiwillige Beiträge zahlen, um Ihre Rente zu erhöhen oder Rentenansprüche zu erwerben, falls Sie nicht pflichtversichert sind. Dies ist besonders nützlich, um Mindestversicherungszeiten von fünf Jahren zu erfüllen.
- Beitragserstattung: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich deutsche Beiträge erstatten lassen, wenn Sie nur für kurze Zeit in Deutschland gearbeitet haben und nun in Ihr Heimatland zurückkehren. Eine Beitragserstattung löst jedoch das Versicherungsverhältnis vollständig auf, und Sie können aus den bis dahin zurückgelegten Zeiten keine Ansprüche mehr geltend machen. Es wird dringend empfohlen, sich vor einem solchen Antrag umfassend beraten zu lassen.
Ihre Ansprechpartner
Für alle Fragen rund um Ihre deutsche Rente in der Türkei stehen Ihnen verschiedene Stellen zur Verfügung:
- Deutsche Rentenversicherung (DRV):
- Kostenloses Servicetelefon: 0800 1000 4800 (Deutschland)
- Webseite: www.deutsche-rentenversicherung.de
- E-Mail: [email protected]
- Die DRV bietet regelmäßig Internationale Beratungstage an, bei denen auch türkische Rentenberater vor Ort sind.
- Türkische Verbindungsstelle (Sosyal Güvenlik Kurumu, SGK):
- Für Arbeiter und Selbstständige:
- T.C. Çalışma ve Sosyal Güvenlik Bakanlığı
- SGK Emeklilik Hizmetleri Genel Müdürlüğü
- Yurtdışı Sözleşmeler ve Emeklilik Daire Başkanlığı
- Mithatpaşa Cad. 7, 06437 Sıhhiye Ankara
- Telefon: 0090 312 432 12 47 – 432 12 27
- Fax: 0090 312 432 12 45
- E-Mail: [email protected]
- Internet: www.sgk.gov.tr
- Für Beamte:
- T.C. Çalışma ve Sosyal Güvenlik Bakanlığı
- SGK Emeklilik Hizmetleri Genel Müdürlüğü
- Kamu Görevlileri Emeklilik Daire Başkanlığı
- Mithatpaşa Cad. 7, 06437 Sıhhiye/Ankara
- Telefon: 0090 312 458 70 17
- Fax: 0090 312 433 10 98
- E-Mail: [email protected]
- Internet: www.sgk.gov.tr
- Für Arbeiter und Selbstständige: