Der Erhalt des Rentenbescheids ist ein bedeutender Moment im Leben. Er ist die offizielle Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und regelt die konkrete Höhe und Art Ihrer Rente. Doch bevor es zum rechtsverbindlichen Rentenbescheid kommt, erhalten Versicherte in der Regel eine jährliche Renteninformation, die als wichtige Vorschau dient. Dieser Artikel erklärt Ihnen die Inhalte beider Dokumente und hilft Ihnen, Ihre Rentensituation besser zu verstehen.
Renteninformation vs. Rentenbescheid: Die Unterscheidung
Es ist wichtig, zwischen diesen beiden Dokumenten zu unterscheiden:
- Die Renteninformation: Dies ist eine jährliche Übersicht und Prognose Deiner zu erwartenden Rente. Sie ist ein Service der Rentenversicherungsträger und nicht rechtsverbindlich. Du erhältst sie automatisch ab dem 27. Lebensjahr, sobald fünf Jahre Beitragszeiten in Deinem Rentenkonto gespeichert sind. Ab dem 54. Lebensjahr wird sie durch eine ausführlichere Rentenauskunft ersetzt, die alle drei Jahre zugesandt wird.
- Der Rentenbescheid: Dieses Dokument erhältst Du erst, wenn Du einen Antrag auf Altersrente gestellt hast und Dein Berufsende bevorsteht oder eingetreten ist. Der Rentenbescheid ist rechtsverbindlich und regelt die Rentenart, den Rentenbeginn, die tatsächliche Höhe und die Dauer Deiner Rente.
Die Renteninformation dient dazu, Dich frühzeitig über Deine Rentenansprüche zu informieren und Dir bei der Planung Deiner zusätzlichen Altersvorsorge zu helfen, da die gesetzliche Rente oft nur eine Grundversorgung bietet.
Das verrät deine Renteninformation: Ein detaillierter Blick
Deine jährliche Renteninformation enthält viele wichtige Zahlen und Fachausdrücke. Hier eine Schritt-für-Schritt-Erklärung der wichtigsten Punkte, die dir als Vorschaubild dienen:
- Ihre Versicherungsnummer: Dies ist Deine persönliche Kennnummer bei der Deutschen Rentenversicherung. Du solltest sie bei jeder Kommunikation mit der DRV angeben.
- Kontaktdaten zur Deutschen Rentenversicherung: Hier findest Du alle relevanten Kontaktinformationen Deines Rentenversicherungsträgers.
- Datum des Beginns der Regelaltersrente: Dieses Datum gibt den taggenauen Beginn Deiner Regelaltersrente an, also wann Du abschlagsfrei in Rente gehen kannst. Für nach 1963 Geborene beginnt die Regelaltersrente einen Monat nach dem 67. Geburtstag.
- Hinweis zu Abzügen: Hier steht der wichtige Hinweis, dass von den genannten Rentensummen noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie mögliche Steuern abgehen.
- Aktueller Rentenanspruch (bei voller Erwerbsminderung): Dieser Wert gibt Auskunft über Deinen aktuellen Rentenanspruch. Diesen Betrag würdest Du monatlich erhalten, wenn Du ab sofort aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten könntest.
- Voraussetzungen für volle Erwerbsminderung: Um diesen Anspruch zu erhalten, darfst Du die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, musst aufgrund von Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können, seit mindestens fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung sein und seit mindestens drei Jahren Pflichtbeiträge eingezahlt haben.
- Ansprüche ohne weitere Einzahlungen (Aktueller Altersrentenanspruch): Dies ist der Betrag, den Du monatlich erhalten würdest, wenn Du heute in Rente gehen und keine weiteren Beiträge in die Rentenkasse einzahlen würdest.
- Hochgerechneter Rentenanspruch (bei gleichbleibenden Einzahlungen): Dieser Betrag zeigt Dir Deine voraussichtliche Monatsrente, wenn Du zukünftig genauso viel verdienen und einzahlen würdest wie durchschnittlich in den vergangenen fünf Jahren. Eventuelle zukünftige Rentenanpassungen sind hier noch nicht berücksichtigt.
- Rente bei jährlicher Rentenanpassung (Prognose): Dieser Abschnitt informiert darüber, wie sich Deine Rente in absoluten Beträgen verändern würde, wenn sie jährlich um ein beziehungsweise zwei Prozent steigen würde.
- Hinweis auf zusätzlichen Vorsorgebedarf (Versorgungslücke): Die Renteninformation weist darauf hin, dass Deine gesetzliche Rente voraussichtlich weit unter Deinem letzten Einkommen liegen wird. Diese Differenz ist die „Versorgungslücke“, die durch zusätzliche private oder betriebliche Altersvorsorge geschlossen werden kann.
- Inflationshinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass der Effekt des Kaufkraftverlusts (Inflation) bei der Berechnung der Renteninformation nicht berücksichtigt ist und der Euro bis zu Deinem Rentenbeginn wahrscheinlich noch weniger wert sein wird.
Der Rentenbescheid bei Berufsende: Was er regelt

Wenn Du den Antrag auf Altersrente stellst, erhältst Du den Rentenbescheid. Dieses rechtsverbindliche Dokument ist die finale Festlegung Deiner Rente:
- Es regelt die Rentenart (z.B. Regelaltersrente, Erwerbsminderungsrente).
- Den genauen Rentenbeginn.
- Die tatsächliche Höhe Deiner monatlichen Rentenzahlung.
- Die Dauer der Rente.
Deinen Rentenbescheid solltest Du sorgfältig prüfen. Entdeckst Du Fehler in Deinem Versicherungsverlauf oder der Berechnung, kannst Du innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides schriftlich Widerspruch beim Rentenversicherungsträger einlegen.
Steuer- und Versicherungsabzüge von der Rente
Dein Rentenbescheid weist eine Bruttorente aus, von der noch Abzüge erfolgen.
1. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
Aktuell zahlen Rentner etwa 12 Prozent ihrer Rente für die Kranken- und Pflegeversicherung.
- Krankenversicherung: Der Beitrag setzt sich aus einem festen Anteil (derzeit 14,6 %) und einem Zusatzanteil (variiert je Krankenkasse, ca. 2,5 % als Richtwert) zusammen. Die Rentenversicherungsträger übernehmen jeweils die Hälfte dieser Anteile.
- Pflegeversicherung: Die Rentenversicherungsträger beteiligen sich hier nicht. Pflegeversicherungspflichtige Rentner zahlen einen Beitragssatz (derzeit 3,6 % mit Kindern über 25 Jahre, 4 % ohne Kinder). Ab Juli 2025 steigen die Beiträge jeweils um 0,2 Prozentpunkte.
2. Steuern
Deine gesetzliche Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Die Höhe der Steuern hängt davon ab, wann Du in Rente gehst und wie hoch Dein zu versteuerndes Einkommen ist:
- Besteuerungsanteil: Dieser steigt schrittweise an. Wer 2025 in Rente geht, muss 83,5 Prozent der Rente versteuern, 16,5 Prozent bleiben steuerfrei. Bis 2058 müssen Neurentner ihre Rente zu 100 Prozent versteuern.
- Rentenfreibetrag: Der sich aus dem Besteuerungsanteil ergebende Eurobetrag des Rentenfreibetrags bleibt lebenslang gleich, auch wenn die Rente durch Rentenanpassungen steigt.
- Grundfreibetrag: Zusätzlich gilt der steuerliche Grundfreibetrag, der jährlich angepasst wird. 2025 liegt er für Alleinstehende bei 12.096 Euro (Verheiratete: 24.192 Euro). Die Steuer wird erst ab dem Grundfreibetrag berechnet. Wer weniger als diesen Betrag erhält, zahlt keine Steuern.
Checkliste: So überprüfst du deine Renteninformation und deinen Rentenbescheid
Um sicherzustellen, dass alle Angaben korrekt sind und keine Rentenansprüche verloren gehen, nutze diese Checkliste:
- Versicherungsverlauf prüfen: Mit der ersten Renteninformation erhältst Du einen Versicherungsverlauf. Diesen “Kontoauszug” aller gespeicherten Zeiten und Verdienste solltest Du gründlich prüfen. Auch später kannst Du ihn jederzeit beantragen.
- Fehlende Zeiten melden: Sollte Dir auffallen, dass eine Versicherungszeit fehlt (z.B. Ausbildungszeiten, Kindererziehungszeiten, Zeiten der Arbeitslosigkeit) oder falsch gespeichert ist, melde dies umgehend Deiner Rentenversicherung.
- Relevante Daten: Sind Deine Versicherungsnummer und Kontaktdaten korrekt?
- Rentenbeginn: Stimmt das angegebene Datum für den Beginn Deiner Regelaltersrente mit Deinen Erwartungen überein?
- Abzüge beachten: Sei Dir bewusst, dass die angegebenen Rentensummen brutto sind und noch Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern abgehen.
- Rentenbescheid bei Berufsende: Lies Deinen Rentenbescheid sorgfältig. Überprüfe die Rentenart, den Beginn, die Höhe und die Dauer. Bei begründetem Verdacht auf Fehler lege innerhalb eines Monats nach Erhalt schriftlich Widerspruch ein.
Die Deutsche Rentenversicherung bietet kostenlose Bescheinigungen mit allen steuerrechtlich relevanten Beträgen an. Diese Bescheinigung ist sehr hilfreich für Deine Steuererklärung, selbst wenn die Daten inzwischen automatisch an das Finanzamt übermittelt werden.
Ein tiefgehendes Verständnis Deiner Renteninformation und Deines Rentenbescheids ist der beste Weg, um gut informiert in einen finanziell sicheren Ruhestand zu starten.