Die Zeit des Ruhestands ist für viele mit der Frage verbunden: Wie viel von meiner Rente bleibt nach Abzug der Steuern eigentlich übrig? Die Besteuerung von Renten in Deutschland ist ein komplexes Thema, das sich in den kommenden Jahren stetig ändert. Zentral dabei ist das Jahr Ihres Renteneintritts, denn es bestimmt lebenslang, welcher Teil Ihrer Rente steuerfrei bleibt.
Dieser Leitfaden erklärt Ihnen das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung, die wichtigen Freibeträge für 2025 und zeigt anhand von konkreten Beispielen, wie Sie Ihre voraussichtliche Steuerlast berechnen können.
Das Grundprinzip: Die nachgelagerte Besteuerung
Seit 2005 gilt in Deutschland für die gesetzliche Rente und die Rürup-Rente das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet:
- In der Ansparphase: Ihre Beiträge zur Altersvorsorge (z.B. in die gesetzliche Rente oder eine Rürup-Rente) sind steuerlich absetzbar und mindern Ihre Steuerlast während des Arbeitslebens.
- In der Auszahlungsphase: Dafür wird die Rente im Alter besteuert.

Die Logik dahinter ist, dass Ihr persönlicher Steuersatz im Ruhestand in der Regel niedriger ist als während Ihrer Berufszeit, wodurch Sie insgesamt weniger Steuern zahlen.
Der wichtigste Faktor: Ihr Renteneintrittsjahr (Kohortenprinzip)
Der entscheidende Faktor für die Höhe Ihrer Steuerlast ist das Jahr, in dem Sie erstmals Ihre Rente beziehen. Nach diesem “Kohortenprinzip” wird einmalig ein prozentualer Rentenfreibetrag festgelegt. Dieser Freibetrag bleibt als fester Euro-Betrag für die gesamte Dauer Ihres Rentenbezugs unverändert.
Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt für jeden neuen Rentnerjahrgang an. Während bei einem Rentenbeginn im Jahr 2005 nur 50 % der Rente steuerpflichtig waren, steigt dieser Anteil bis zum Jahr 2058 auf 100 % an.
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung des steuerpflichtigen Anteils:
Jahr des Rentenbeginns | Steuerpflichtiger Anteil der Rente | Steuerfreier Anteil (Rentenfreibetrag) |
---|---|---|
2023 | 82,5 % | 17,5 % |
2024 | 83,0 % | 17,0 % |
2025 | 83,5 % | 16,5 % |
2026 | 84,0 % | 16,0 % |
2040 | 91,0 % | 9,0 % |
2058 | 100,0 % | 0 % |

Rentenbesteuerung 2025: Ein konkretes Rechenbeispiel
Machen wir es konkret. Angenommen, Sie gehen 2025 in Rente und erhalten eine Jahresbruttorente von 24.000 € (2.000 € pro Monat).
- Steuerpflichtigen Anteil berechnen: Für den Jahrgang 2025 sind 83,5 % der Rente steuerpflichtig. 24.000 € x 83,5 % = 20.040 €
- Lebenslangen Rentenfreibetrag ermitteln: Der restliche Betrag ist Ihr persönlicher, lebenslanger Rentenfreibetrag. 24.000 € – 20.040 € = 3.960 € Dieser Betrag von 3.960 € wird auch in den Folgejahren von Ihrer Rente abgezogen, selbst wenn Ihre Rente durch Rentenerhöhungen steigt.
- Zu versteuerndes Einkommen berechnen: Vom steuerpflichtigen Anteil (20.040 €) können Sie nun weitere Freibeträge und Pauschalen abziehen, um Ihr finales zu versteuerndes Einkommen zu ermitteln.

Die wichtigsten Freibeträge für Rentner 2025
Nachdem der steuerpflichtige Teil Ihrer Rente feststeht, können Sie diesen um verschiedene Freibeträge und Pauschalen reduzieren:
Altersentlastungsbetrag: Wenn Sie über 64 Jahre alt sind und Nebeneinkünfte (z.B. aus Vermietung, nicht aber aus der gesetzlichen Rente) haben, erhalten Sie einen zusätzlichen Freibetrag.
Grundfreibetrag: Dies ist der wichtigste Betrag. Liegt Ihr zu versteuerndes Einkommen unter dieser Grenze, zahlen Sie keine Einkommensteuer. Für 2025 beträgt er 12.096 Euro für Ledige und 24.192 Euro für Verheiratete.
Werbungskostenpauschale: Rentner können pauschal 102 Euro für Werbungskosten abziehen.
Sonderausgaben: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Sonderfall: Besteuerung von Privatrenten (Ertragsanteil)
Private Rentenversicherungen werden anders und oft günstiger besteuert. Hier wird nur der sogenannte Ertragsanteil versteuert. Dies ist ein pauschal festgelegter Zinsanteil Ihrer Rente. Die Regel ist einfach: Je älter Sie bei Rentenbeginn sind, desto niedriger ist der steuerpflichtige Ertragsanteil. Beziehen Sie beispielsweise mit 65 Jahren eine Privatrente, müssen nur 18 % davon versteuert werden.
Fazit: Steuerplanung im Ruhestand ist entscheidend
Die Besteuerung der Rente wird in den kommenden Jahren für immer mehr Menschen relevant. Das System der nachgelagerten Besteuerung und das Prinzip des festen Rentenfreibetrags machen das Jahr Ihres Renteneintritts zum entscheidenden Faktor für Ihre Steuerlast im gesamten Ruhestand.
Es ist daher unerlässlich, sich frühzeitig mit den eigenen Einkünften und den geltenden Freibeträgen auseinanderzusetzen. Eine sorgfältige Planung und die Abgabe einer Steuererklärung können Ihnen helfen, Ihre Steuerlast zu optimieren und möglicherweise Geld vom Finanzamt zurückzuerhalten.