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Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Der Ruhestand sollte eine Zeit der Entspannung sein, doch für viele Rentnerinnen und Rentner bringt er auch neue Verpflichtungen mit sich – insbesondere im Bereich der Steuern. Seit der Verabschiedung des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) im Jahr 2005 werden Renten in Deutschland nachgelagert besteuert. Im Unterschied zu Arbeitnehmern, bei denen der Arbeitgeber die Steuern direkt einbehält, überweist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) die Rente zunächst steuerfrei. Dies führt dazu, dass viele Ruheständler eine Steuererklärung abgeben müssen, um ihre Einkünfte nachträglich zu versteuern.

Doch wann genau wird die Abgabe einer Steuererklärung für Rentner zur Pflicht?

Der Grundfreibetrag: Die magische Grenze

Eine Steuererklärung ist immer dann notwendig, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt. Bis zu dieser Grenze bleibt Ihr Einkommen steuerfrei, und Sie müssen weder Steuern zahlen noch eine Steuererklärung abgeben.

Die Werte für den Grundfreibetrag variieren jährlich:

  • 2024:
    • Für Alleinstehende: 11.784 Euro
    • Für Verheiratete (Zusammenveranlagung): 23.568 Euro
  • 2025:
    • Für Alleinstehende: 12.096 Euro
    • Für Verheiratete (Zusammenveranlagung): 24.192 Euro

Es ist wichtig zu verstehen, dass das Überschreiten des Grundfreibetrags lediglich die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung auslöst. Es bedeutet nicht automatisch, dass Sie auch tatsächlich Steuern zahlen müssen. Dies hängt von weiteren abzugsfähigen Kosten ab.

Die nachgelagerte Besteuerung: Wer ist betroffen?

Die nachgelagerte Besteuerung betrifft nicht nur die gesetzliche Altersrente, sondern auch andere Rentenarten, die Sie aus der deutschen Rentenversicherung erhalten:

  • Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
  • Hinterbliebenenrenten (Witwen-/Witwer- und Waisenrente)
  • Eine vorhandene Rürup-Rente

Der Besteuerungsanteil und der Rentenfreibetrag

Ein Großteil Ihrer Rente unterliegt der Steuerpflicht, der sogenannte Besteuerungsanteil. Dieser Prozentsatz wird für jeden Renteneintrittsjahrgang festgelegt und bleibt dann für die gesamte Laufzeit der Rente – bei Altersrenten also lebenslang – unverändert.

Seit 2023 steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente pro Renteneintrittsjahrgang um jeweils 0,5 Prozentpunkte:

  • Wer beispielsweise 2024 in Rente gegangen ist, hat einen Besteuerungsanteil von 83 Prozent der Rente. Das bedeutet, 17 Prozent der Rente bleiben steuerfrei.
  • Für Neurentner des Jahres 2025 liegt der Besteuerungsanteil bei 83,5 Prozent. Ihr Rentenfreibetrag beträgt folglich 16,5 Prozent.

Der Rentenfreibetrag ist der steuerfreie Teil Ihrer Rente. Er wird als absoluter Eurobetrag festgelegt und gilt in dieser Höhe lebenslang. Die Festschreibung dieses Eurobetrags erfolgt erst ab dem Jahr, das auf den ersten Rentenbezug folgt, da in der Regel erst im zweiten Jahr die Rente ganzjährig bezogen wird.

Wann eine Steuererklärung Pflicht ist: Ein Rechenbeispiel

Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung entsteht, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Dieses zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus dem Besteuerungsanteil Ihrer Bruttorente abzüglich des Rentenfreibetrags und weiterer abzugsfähiger Kosten.

Beispiel für einen Neurentner 2025 (Alleinstehend): Nehmen wir an, Ihre Bruttorente beträgt jährlich 14.500 Euro.

  • Der steuerpflichtige Anteil beträgt 83,5 %: 14.500 Euro * 0,835 = 12.107,50 Euro.
  • Dieser Betrag übersteigt den Grundfreibetrag für Alleinstehende im Jahr 2025 von 12.096 Euro knapp.
  • In diesem Fall müssten Sie eine Steuererklärung abgeben. Ob Sie dann tatsächlich Steuern zahlen müssen, hängt von weiteren abzugsfähigen Kosten ab.

Die Gefahr, in die Abgabepflicht zu rutschen, wird durch die jährlichen Rentenerhöhungen zusätzlich verstärkt. Für den 1. Juli 2025 ist eine Rentenanpassung um 3,74 Prozent angekündigt.

Erleichterungen bei der Steuererklärung für Rentner

Die Bearbeitung der Steuererklärung für Rentnerinnen und Rentner ist in den letzten Jahren einfacher geworden:

  • Kostenlose Bescheinigungen: Bei Bedarf erhalten Sie von der Deutschen Rentenversicherung kostenlose Bescheinigungen. Diese enthalten alle steuerrechtlich relevanten Beträge mit Hinweisen, wo diese Werte in die Steuererklärung einzutragen sind.
  • Automatische Datenübertragung: Die Rentenversicherung übermittelt dem zuständigen Finanzamt automatisch sämtliche steuerrelevanten Daten. Daher ist es nicht mehr zwingend erforderlich, die Daten manuell in die „Anlage R“ und „Anlage Altersvorsorgeaufwand“ einzutragen.
  • Ausnahmen für manuelle Eingabe: Nur wenn Sie eine elektronische Steuererklärung (z.B. via Elster) abgeben und die mögliche Rückerstattung oder Nachzahlung vorab errechnen möchten, sind diese Angaben noch notwendig.
  • Automatischer Versand der Bescheinigung: Wenn Sie einmal eine Information über die Meldung an die Finanzverwaltung beantragt haben, erhalten Sie die Bescheinigung zukünftig automatisch zwischen Mitte Januar und Ende Februar zugesendet.
  • DRV Service-Telefon: Für weitere Informationen können Sie auch das kostenlose DRV-Service-Telefon unter 0800 1000 4800 kontaktieren.

Weitere relevante Aspekte

  • Individueller Grundrentenzuschlag: Dieser Zuschlag für langjährig Versicherte mit geringem Verdienst ist steuerfrei.
  • Erwerbsminderungsrente: Diese Renten werden ebenfalls mit dem individuellen Besteuerungsanteil versteuert. Die Hinzuverdienstgrenzen wurden zum 1. Januar 2025 erhöht, sodass Sie bei voller Erwerbsminderung bis zu 19.661,25 Euro und bei teilweiser Erwerbsminderung bis zu 39.322,50 Euro jährlich hinzuverdienen können, ohne dass die Rente gekürzt wird.
  • Abzugsmöglichkeiten: Rentner können verschiedene Kosten steuerlich geltend machen, um ihr zu versteuerndes Einkommen zu reduzieren. Dazu gehören in jedem Fall Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Unter Umständen sind auch Ausgaben wie haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerkosten oder außergewöhnliche Belastungen absetzbar.
  • Private Rentenversicherung: Einnahmen aus einer privaten Rentenversicherung werden in der Regel nur mit einem geringen Ertragsanteil steuerpflichtig.

Fazit: Gut informiert in den Ruhestand 2025

Die Rentenbesteuerung ist ein komplexes Thema, das für Neurentner im Jahr 2025 besondere Aufmerksamkeit erfordert. Die steigenden Grundfreibeträge und der sich erhöhende Besteuerungsanteil Ihrer Rente machen es unerlässlich, sich mit den neuen Regelungen vertraut zu machen. Nutzen Sie die angebotenen Services der Deutschen Rentenversicherung und ziehen Sie bei Unsicherheiten eine professionelle Steuerberatung in Betracht. So stellen Sie sicher, dass Sie Ihren Steuerpflichten korrekt nachkommen und Ihre Rente optimal nutzen können.

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