Wenn Sie in Deutschland über Ihre Rente nachdenken, stoßen Sie unweigerlich auf den Begriff Regelaltersgrenze. Doch was genau bedeutet das? Die Regelaltersgrenze ist das gesetzlich festgelegte Alter, ab dem Sie Ihre volle, abschlagsfreie Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen können. Es ist der “normale” Zeitpunkt für den Renteneintritt.
Früher lag dieses Alter pauschal bei 65 Jahren, doch das hat sich geändert. Um das Rentensystem finanziell stabil zu halten, wird die Regelaltersgrenze seit 2012 schrittweise angehoben. Für die meisten zukünftigen Rentner liegt das Ziel bei 67 Jahren. Wie Ihr persönliches Renteneintrittsalter berechnet wird, hängt allein von Ihrem Geburtsjahr ab.
Die einfache Regel: Wer ab 1964 geboren ist
Für alle, die am 1. Januar 1964 oder später geboren wurden, ist die Regelung unkompliziert:
- Die Regelaltersgrenze liegt bei 67 Jahren.
Das bedeutet, dass Sie mit Vollendung des 67. Lebensjahres Ihre Rente ohne finanzielle Einbußen erhalten. Wer beispielsweise 1964 geboren wurde, erreicht diese Grenze im Jahr 2031. Für jeden jüngeren Jahrgang verschiebt sich der Beginn entsprechend nach hinten.

Die Übergangsphase: Tabelle für die Jahrgänge 1947 bis 1963
Für alle, die zwischen 1947 und 1963 geboren wurden, findet die Anhebung der Regelaltersgrenze schrittweise statt. So funktioniert es:
- Jahrgänge 1947 bis 1958: Die Altersgrenze von 65 Jahren wird pro Jahrgang um einen Monat angehoben.
- Jahrgänge 1959 bis 1963: Die Anhebung beschleunigt sich auf zwei Monate pro Jahrgang.
Die folgende Tabelle zeigt Ihnen Ihr persönliches, abschlagsfreies Renteneintrittsalter auf einen Blick:
Geburtsjahr | Anhebung um | Ihre Regelaltersgrenze |
---|---|---|
vor 1947 | – | 65 Jahre |
1947 | 1 Monat | 65 Jahre + 1 Monat |
1948 | 2 Monate | 65 Jahre + 2 Monate |
1949 | 3 Monate | 65 Jahre + 3 Monate |
1950 | 4 Monate | 65 Jahre + 4 Monate |
1951 | 5 Monate | 65 Jahre + 5 Monate |
1952 | 6 Monate | 65 Jahre + 6 Monate |
1953 | 7 Monate | 65 Jahre + 7 Monate |
1954 | 8 Monate | 65 Jahre + 8 Monate |
1955 | 9 Monate | 65 Jahre + 9 Monate |
1956 | 10 Monate | 65 Jahre + 10 Monate |
1957 | 11 Monate | 65 Jahre + 11 Monate |
1958 | 12 Monate | 66 Jahre |
1959 | 2 Monate | 66 Jahre + 2 Monate |
1960 | 4 Monate | 66 Jahre + 4 Monate |
1961 | 6 Monate | 66 Jahre + 6 Monate |
1962 | 8 Monate | 66 Jahre + 8 Monate |
1963 | 10 Monate | 66 Jahre + 10 Monate |

Was sind die Voraussetzungen für die Regelaltersrente?
Um Anspruch auf die Regelaltersrente zu haben, müssen Sie zwei grundlegende Bedingungen erfüllen:
- Sie müssen Ihre persönliche Regelaltersgrenze erreicht haben.
- Sie müssen die allgemeine Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von fünf Jahren erfüllt haben. Das bedeutet, Sie müssen mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben.
Flexibilität beim Rentenbeginn: Früher oder später in Rente?
Sie sind nicht starr an Ihre Regelaltersgrenze gebunden. Es gibt Optionen für mehr Flexibilität:
- Früher in Rente gehen: Sie können bereits vor Ihrer Regelaltersgrenze eine Rente beziehen, wenn Sie mindestens 35 Beitragsjahre vorweisen können. Allerdings hat dies seinen Preis: Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, wird Ihre Rente lebenslang um 0,3 % gekürzt. Der maximale Abschlag beträgt 14,4 %.
- Später in Rente gehen: Wenn Sie trotz erfüllter Voraussetzungen erst nach Ihrer Regelaltersgrenze die Rente beantragen, werden Sie belohnt. Für jeden Monat des Aufschubs erhalten Sie einen Rentenzuschlag von 0,5 % auf Ihre monatliche Rente.

Sonderregelungen: Wer kann trotzdem früher ohne Abschläge gehen?
Für bestimmte Personengruppen gibt es Ausnahmen, die einen früheren Rentenbeginn ohne finanzielle Nachteile ermöglichen:
- Besonders langjährig Versicherte: Wer 45 Jahre Rentenbeiträge geleistet hat, kann deutlich früher abschlagsfrei in Rente gehen.
- Schwerbehinderte Menschen: Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % haben ebenfalls eigene, günstigere Altersgrenzen. Für den Jahrgang 1964 liegt diese beispielsweise bei 65 Jahren.
- Bergleute: Langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute können unter bestimmten Voraussetzungen schon mit 60 bzw. 62 Jahren ihre Rente beziehen.
Praktischer Tipp: Wann den Rentenantrag stellen?
Damit Ihre Rente pünktlich zum gewünschten Termin auf Ihrem Konto ist, empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung, den Rentenantrag mindestens drei Monate im Voraus zu stellen. Dies gibt allen beteiligten Stellen (wie Arbeitgebern oder Krankenkassen) genug Zeit, die notwendigen Daten zu übermitteln. Ein Antrag bis zu sechs Monate vorher ist ebenfalls problemlos möglich und kann für einen reibungslosen Übergang sorgen.
Fazit: Ihr Geburtsjahr bestimmt den Weg
Die Regelaltersgrenze ist der Schlüsselmoment für Ihre abschlagsfreie Rente. Für alle ab 1964 Geborenen ist die Sache klar: Das Ziel ist das 67. Lebensjahr. Für die Jahrgänge davor regelt eine Übergangstabelle den schrittweisen Anstieg. Indem Sie Ihre persönliche Altersgrenze kennen, können Sie den richtigen Zeitpunkt für Ihren Ruhestand planen – sei es pünktlich, mit Abschlägen früher oder mit Zuschlägen später. Kaynaklar